Arbeitsrecht für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Wir beraten sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, beginnend bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zur Erstellung von Zeugnissen. Das größte Augenmerk im Arbeitsrecht, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit all seinen Folgeproblemen und den damit verbundenen Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht, stellen den Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

Aufgrund der Vielzahl von nationalen und europäischen Vorschriften sowie Entscheidungen im Arbeitsrecht, kann sich ein Arbeitgeber ohne fundierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften nicht erfolgreich von Arbeitnehmern trennen. Wir beraten Sie daher nicht erst im Streitfall vor dem Arbeitsgericht, sondern in rechtlicher und taktischer Hinsicht vor allem in dem Stadium vor Ausspruch einer beabsichtigten Kündigung.

Für einen Arbeitnehmer eröffnet sich durch diese nicht immer einfach zu durchschauenden Rechtsvorschriften und Rechtslage oftmals die Chance, auch zunächst augenscheinlich gerechtfertigt erscheinende Kündigungen zu kippen. Häufig besteht zudem die Möglichkeit für den Verlust des Arbeitsplatzes eine angemessene Abfindung vor dem Arbeitsgericht zu erlangen. Für den Arbeitnehmer gilt es jedoch zu beachten, dass ihm nach Erhalt einer Kündigung lediglich eine Frist von drei Wochen verbleibt, um gerichtlich gegen die Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vorzugehen.

Gerne können Sie uns zum Thema Arbeitsrecht jederzeit kontaktieren: info@sikic.de