Rechtsanwalt bei einem Verkehrsunfall?

Die Abwicklung von Unfallschäden und die mit einem Unfall aufgeworfenen Fragen und Problemstellungen sind für einen Laien nur schwer zu durchschauen. Unfallregulierungen gestalten sich für die Betroffenen zudem oftmals schwierig und sind mit erheblichem Zeitaufwand verbunden.

Wir beraten Sie objektiv und sorgen dafür, dass Sie auf Augenhöhe mit der Versicherung kommunizieren und daher nichts verschenken. Selbst wenn die Versicherung die Auffassung vertritt Ihr Fall sei eindeutig und gegebenenfalls eine für Sie ungünstige Mithaftungsquote unterstellt, wird alleine Ihr Rechtsanwalt die Erfolgschancen objektiv und zutreffend für Sie beurteilen. Es kommt bedauerlicherweise nicht selten vor, dass Versicherungen versuchen, die berechtigten Forderungen des Unfallgeschädigten z.B. durch ungünstige Haftungsquoten zu kürzen. Wir werden diesen Versuch erkennen.

Versicherungen beschäftigen Schadensachbearbeiter, die sich ausschließlich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen beschäftigen. Aufgrund des „Prinzips der Waffengleichheit“ haben Sie jedoch stets einen Anspruch, sich bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen zu bedienen.

Wir übernehmen für unsere Mandanten die vollständige Regulierung des Unfallschadens.

Die Rechtsanwaltskosten machen sich für Sie schnell bezahlt. Sollte der Unfallgegner, für den Unfall alleine verantwortlich sein, ist er bzw. seine Versicherung verpflichtet, Ihre Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, stellt sich die Kostenfrage ohnehin nicht. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist für Sie daher im Regelfall finanziell vorteilhaft.

Gerne können Sie uns diesbezüglich jederzeit kontaktieren.

Hierzu haben wir ein spezielles Postfach für Sie eingerichtet: verkehrsunfall@sikic.de